Versicherungen

Wir kümmern uns um Ihre Sicherheit. Aber auch um Ihr Geld.

BOATICO Yachtcharter ist Partner von Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker und Yacht Pool International – den renommierten Versicherungsprofis für Segler.

Die Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker

verfügt über mehr als 50 Jahre Erfahrung. Die Bedingungen sind praxisorientiert und umfassend. Persönlicher und individueller Service ist ihnen wichtig. Sie wollen Sie beraten und von der Angebotsanfrage bis zur Schadenabwicklung alles für Sie erledigen. Dabei achten sie auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wichtigste Versicherungen im Überblick:

Skipper-Haftpflicht

Charterschiffe sind in der Regel haftpflicht- und kaskoversichert. Zusätzlich ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung wichtig, um Risiken abzudecken, die von der Yachtversicherung nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden. Diese Versicherung schützt den Skipper und die Crew vor Ansprüchen des Vercharterers und der Crew selbst. Zusätzliche Sicherheit bietet die Skipper-Rechtsschutzversicherung, die vor Anwalts- und Gerichtskosten schützt, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Dieses Angebot richtet sich an Charterskipper mit deutschem Wohnsitz und ist gegen einen geringen Zusatzbeitrag erhältlich.

Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung

Ist der Skipper aus einem versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich des Selbstbehaltes durch diese Versicherung gedeckt.

Ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist ebenfalls versichert. Der nicht verbrauchte Teil der Chartergebühr abzüglich der Selbstbeteiligung wird von der Versicherung übernommen. Die An- und Abreisekosten können im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung mitversichert werden.

Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung für 1 – 8 Personen berechnet sich nach dem angegebenen Preis, z.B. bei einem Reise-/Charterpreis von 2.000 € beginnt die Prämie bei 78 €, bei einem Preis von 4.000 € beträgt die Prämie 151 €.

Charterkautionsversicherung

Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert, wobei der Vercharterer häufig eine Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution verlangt. Bei Schäden an der Yacht während des Törns kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden. Die Charterkautionsversicherung deckt dieses Risiko ab und enthält keinen Selbstbehalt. Die Prämie beträgt ca. 9% der Kaution.

Skipper-Insassenunfall-Versicherung

Unfälle an Bord und Bergungen, zum Beispiel per Hubschrauber, können teuer werden. Unser besonderer Vorteil: Der Einschluss von Bergungskosten, zum Beispiel bei Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt. In diesen Fällen leistet die Versicherung auch dann, wenn kein Unfall vorliegt. Darüber hinaus sind u.a. tauchtypische Gesundheitsschäden auch ohne Vorliegen eines Unfallrisikos und der medizinisch notwendige Rücktransport an den Heimatort mitversichert.

Was tun im Schadenfall?

Informieren Sie die Versicherung unverzüglich telefonisch oder per E-Mail, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, deshalb empfehlen wir Ihnen, sich immer so zu verhalten, als wären Sie nicht versichert. Damit die Versicherung im Schadensfall schnell helfen und die Regulierung unkompliziert durchführen kann, finden Sie HIER alle Hinweise, welche Unterlagen für die Schadenbearbeitung erforderlich sind. Bitte reichen Sie uns diese unverzüglich nach Eintritt des Schadens ein.

Notfall-Telefonnummer: +49 40 36 98 49 49

E-Mail: charter@schomacker.de

FÜR DIE SKIPPER-HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG:
Bitte reichen Sie so schnell wie möglich eine schriftliche Schadensbeschreibung mit den Unterschriften aller Beteiligten ein, die den Schadensfall beobachtet haben. Fordern Sie dazu unsere Schadenformulare an. Reichen Sie bitte auch einen Nachweis über die Prämienzahlung ein. Bitte erkennen Sie keine Ansprüche Dritter an, sondern verlangen Sie immer eine begründete Erklärung des Anspruchstellers.

SKIPPER-RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG

  1. Nachweis der Prämienzahlung (quittierter Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug mit Abbuchung).
  2. Kurze Beschreibung, warum Sie einen Rechtsbeistand benötigen.

REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG:

  1. Kopie des Chartervertrages mit Bedingungen und Crewliste.
  2. Unterschriebene Zahlungsanweisung, falls der Entschädigungsbetrag nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden soll (ein Formular erhalten Sie bei uns).
  3. Ärztliches Gutachten (bitte verwenden Sie den Fragebogen, den Sie von uns im Schadensfall erhalten).
  4. Eventuell Stornoabrechnung des Vercharterers.
  5. Schriftliche Bestätigung des Skippers/Versicherungsnehmers, dass für die ausgefallene Person kein Ersatz gefunden wurde oder eine schriftliche Bestätigung des Vercharterers, dass die Yacht nicht anderweitig verchartert werden konnte.
  6. Nachweis über den gezahlten Charterpreis.
  7. Beleg über bezahlten Charteranteil.
  8. Kontonummer und Bankverbindung.

INSOLVENZ-VERSICHERUNG:

  1. Kopie des Chartervertrags.
  2. Nachweis der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit.
  3. Schriftliche Bestätigung des Vercharterers, dass kein entsprechendes Charterschiff zur Verfügung gestellt werden konnte.
  4. Kontonummer und Bankverbindung.
  5. Nachweis über den gezahlten Charterpreis.

GARANTIEERKLÄRUNG ZUR ABSICHERUNG VON CHARTERKAUTIONEN:

  1. Die Schadensmeldung muss spätestens einen Monat nach Törnende erfolgen.
  2. Garantieerklärung im Original.
  3. Chartervertrag und Charterbedingungen, Crewliste in Kopie.
  4. Nachweis über die hinterlegte Kaution (Quittung im Original).
  5. Kopie der für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Skipper-Lizenz.
  6. Abrechnungsschreiben des Vercharterers über den einbehaltenen Betrag, aus dem hervorgehen muss, warum die Kaution einbehalten wurde. Bitte überprüfen Sie den Betrag und unterschreiben Sie die korrekte Abrechnung.
  7. Detaillierte Schadenbeschreibung mit aussagekräftigen Fotos.
  8. Kopie der polizeilichen Anzeige eines Diebstahlschadens, insbesondere bei Diebstahl des Beibootes.
  9. Kontonummer und Bankverbindung.

Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker Versicherung HIER buchen

 

Yacht Pool Skipper Versicherungen

Yacht Pool Logo 

Yacht-Pool International ist der unangefochtene Profi in Sachen spezialisierter Skipper Versicherungen in Europa. Hier finden Sie die vollständige Liste der Versicherungen von Yacht Pool.

Skipper Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Sie vor der Haftung für Personenschäden von Besatzungsmitgliedern, Reiseteilnehmern oder Dritten. Als Schiffsführer haften Sie mit Ihrem gegenwärtigen und künftigen Vermögen persönlich für alle schuldhaft an anderen Personen oder Sachen verursachten Schäden. Yacht Pool deckt auch grob fahrlässig verursachte Schäden an der gecharterten Yacht ab.

Skipper Unfallversicherung

Der Skipper trägt die volle Verantwortung für die Crew und das Material an Deck. Die Haftpflichtversicherung greift jedoch nicht, wenn kein Verschulden vorliegt oder der Geschädigte ein Familienangehöriger ist. Mit dieser Versicherung sind Sie auch in all diesen Fällen abgesichert. Auch wenn Sie in Seenot geraten, sind die Bergungskosten abhängig von der gewählten Versicherungssumme gedeckt.

Charter Kautionsversicherung

Wenn ein Bootsschaden auftritt, wird die Charterkaution vom Bootsbesitzer zur Reparatur des Bootes verwendet und nicht zurückerstattet. Ist diese Kaution versichert, wird sie auch im Schadensfall an Bord zurückerstattet. Die Yacht-Pool Kautionsversicherung bietet unbegrenzten Schutz für ein ganzes Jahr – weltweit!

Charter Rücktrittsversicherung

Diese Versicherung greift, wenn der Skipper oder ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, weil er oder ein Familienmitglied krank ist oder wenn der Skipper ausfällt und kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann. Wenn zwei Personen zusammen gebucht haben und eine Person die Reise nicht antreten kann, kann die andere Partei von ihrer Buchung zurücktreten.

Skipper Rechtsschutzversicherung

Diese Versicherung bietet Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus privaten Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit dem Yachtmanagement und in Strafverfahren aufgrund eines Bootsunfalls. Skipper und Crew genießen weltweit den Yacht Pool Rechtsschutz!

Charter Folgeschadenversicherung

Es besteht die Gefahr, dass Sie das gecharterte Schiff beschädigen, sodass es nicht rechtzeitig für den nächsten Charter einsatzbereit ist. Für den Ausfall des Chartergeschäfts können aus rechtlichen Gründen oder aufgrund des Chartervertrags Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Skipper Beschlagnahme Versicherung

Bei tatsächlichen oder vermuteten kriminellen Aktivitäten kann das Schiff von den zuständigen Behörden beschlagnahmt werden. Unsere Kaution von bis zu 52.000 € kann eine vorübergehende Aussetzung der Strafverfolgung sicherstellen. Die Beschlagnahme kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben, wenn das Boot nicht mehr verchartert werden kann.

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Versicherungsantrag für Österreichische Skipper

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